Zwei EU-Rahmenwerke ordnen die Compliance für Finanzdienstleister und digitale Assets neu. Hier ist der Stand 2026 — und was Sie jetzt vorbereiten sollten.
Das im Juni 2024 verabschiedete EU-Geldwäschepaket ersetzt das Richtlinienregime (AMLD) durch eine unmittelbar geltende Verordnung (AMLR). Der praktische Unterschied: keine nationalen Umsetzungsunterschiede mehr — ein Regelwerk für alle Mitgliedstaaten.
Kernelemente: ein harmonisierter Standard für die Kundensorgfaltspflichten, eine EU-weite Bargeldobergrenze, strengere UBO-Transparenz (Schwelle 25 %, niedriger in Risikosektoren) und ein erweiterter Anwendungsbereich, der Kryptodienstleister, Luxusgüterhändler und Fußballvereine einbezieht. Die meisten Pflichten gelten ab Mitte 2027, doch die neue EU-Aufsicht AMLA (Frankfurt) arbeitet seit 2025 und prägt bereits die technischen Standards. 2026 ist das Jahr, um CDD-Akten, Screening-Logik und Aufbewahrungsfristen auszurichten — wer bis 2027 wartet, saniert unter Aufsicht.
Die Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung gilt für Kryptodienstleister seit dem 30. Dezember 2024. Nationale Übergangsregelungen ließen Bestandsanbieter während des Zulassungsverfahrens weiterarbeiten, doch diese Fenster schließen sich 2026 in den meisten Mitgliedstaaten. Ohne CASP-Zulassung gibt es keinen Zugang zum EU-Markt.
Parallel zu MiCA wendet die neu gefasste Geldtransferverordnung die Travel Rule auf Kryptotransfers an: Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem müssen die Transaktion begleiten — in der EU ohne Mindestschwelle.
Die snapID-Plattform bildet diese Anforderungen direkt ab: automatisierte Sorgfaltsprüfung, kontinuierliches PEP-/Sanktions-Re-Screening, Travel-Rule-Unterstützung und vollständige Protokollierung. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung — stimmen Sie Ihre konkreten Pflichten mit Rechtsabteilung oder Geldwäschebeauftragtem ab.